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Zusätzliche Außenflächen für die Gastronomie nicht auf Kosten des Fußverkehrs

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Ab heute, 18.05.2020 dürfen Cafés und Restaurants in Baden-Württemberg mit Hygienevorschriften und Abstandsregelungen wieder öffnen. Die Stadt Freiburg hatte, wie bereits am 08.05.2020 in der Badischen Zeitung zu lesen war, den Gastronomen zugesagt, dass sie überall da, wo es möglich ist, “schnell und unbürokratisch” ihre Außengastronomieflächen erweitern können. […]

Wir begrüßen diese Ankündigung der Stadtverwaltung, weil damit die lokale Gastronomie unterstützt wird und das Leben in den öffentlichen Raum zurückkehrt. Wir verweisen aber darauf, dass auch nach Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Gastronomie ausreichend Platz für Fuß- und Radverkehr zur Verfügung stehen muss.

“Die zusätzlichen Außenflächen dürfen sich ausschließlich auf Flächen befinden, die bisher nicht dem Fußverkehr zur Verfügung standen – dann ist das eine famose Sache.” betont Ingrid Marienthal. “Die Gastronomen brauchen uns Fußgänger*innen und andersrum.”

Fabian Kern vom VCD Südbaden: “Wir werden uns genau anschauen, ob die weiterhin geltenden Corona-bedingten Sicherheitsabstände eingehalten werden können. Fußwege müssen auch schon vor Corona mindestens 2,5 Meter breit sein, damit sich hier gefahrlos Kinderwägen, Rollstühle und Rollatoren begegnen können.”

Eine weitere Idee wäre, für die Gastronomie neben Parkplätzen auch Straßen durch Modalfilter für den KFZ-Durchgangsverkehr zu sperren. Dies würde die Atmosphäre beim Essen deutlich steigern. Wir denken beispielsweise an die Eisenbahnstraße und die Sedanstraße.

Die temporäre Umwandlung von öffentlichen Flächen darf allerdings nicht nur auf die Innenstadt begrenzt bleiben. Auch in den Stadtteilen brauchen die Menschen mehr Platz. Spazierstraßen mit shared space wären auch mancherorts eine Lösung, zum Beispiel im Haslacher Zentrum in der Carl-Kistner-Straße, die nur für Anlieger freigegeben ist.