Wie die Stadt Freiburg in ihrer Pressemitteilung vom 22.09.2020 bekannt gab, ist sie der Auffassung, dass unsere beiden Bürgerbegehren als Bürgerentscheide rechtlich nicht zulässig seien. Gleichzeitig zeigt sich die Stadt gesprächsbereit und bietet der Initiative an, bei den Themen Fuß- und Radverkehr zu kooperieren.
Wir nehmen die rechtliche Einschätzung der Stadtverwaltung zur Kenntnis und werden die schriftliche Begründung prüfen. Allerdings ist es uns wichtig zu betonen, dass es sich hierbei lediglich um eine juristische Einschätzung der Stadt Freiburg und nicht um eine endgültige juristische Entscheidung handelt. Selbstverständlich haben wir uns schon vor Beginn der Unterschriftensammlung ebenfalls juristisch beraten lassen und die Texte der beiden Bürgerbegehren entsprechend geprüft. Unsere juristische Prüfung hat ergeben, dass die beiden Begehren den rechtlichen Anforderungen eines Bürgerbegehrens entsprechen. Wir wissen, dass gerade im Bereich der Verkehrsplanung die Formulierung von Bürgerbegehren juristisch keinesfalls trivial ist. Zugleich weisen wir darauf hin, dass die juristischen Einschätzungen der Stadt Freiburg nicht immer Bestand haben. Auch der Fuß- und Radentscheid musste einem Auflagenbescheid im Zusammenhang mit der temporären Einrichtung einer PopUp-BikeLane am 26.04.2020 juristisch widersprechen, um nach mehrfachen Mahnungen und vier Monaten Verzögerung schlussendlich Recht zu bekommen.
Wir werden auf jeden Fall weiter Unterschriften sammeln und halten weiter an beiden Bürgerbegehren fest. Die mehr als 25.000 Unterschriften, die wir bisher sammeln konnten, sind schon jetzt ein starkes politisches Signal an die Entscheidungsträger:innen. Schließlich ist es am Ende der Gemeinderat, der über die Zulässigkeit der Bürgerbegehren entscheidet und nicht die Stadtverwaltung.
Unabhängig von der juristischen Frage, ob die beiden Bürgerbegehren letztendlich zulässig sind oder nicht, nehmen wir das Gesprächsangebot der Stadt Freiburg zu einer weiteren Kooperation selbstverständlich an. Wir sind bestrebt, den Fuß- und Radverkehr in Freiburg schnellstmöglich voranzubringen, für mehr: Lebensqualität, Klimaschutz, Sicherheit und Flächengerechtigkeit. Dies werden wir mit tausenden Unterstützer:innen des Fuß- und Radentscheids im Rücken sowohl mit der Verwaltung als auch direkt mit den Fraktionen des Gemeinderat anstreben.
Sollte die rechtliche Auffassung der Stadt Freiburg juristisch Bestand haben, würde dies bedeuten dass die Freiburger Bürgerschaft nicht die Chance bekommen würde, über unsere Vorschläge zur Verbesserung der Lebensqualität in Freiburg, zur Beschleunigung der Verkehrswende und Verbesserung des Klimaschutzes sowie zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere für die schwächsten Verkehrsteilnehmer, mit zu entscheiden. Dieses würden wir außerordentlich bedauern: denn damit würde den Freiburger Bürger:innen ihr Mitspracherecht bei einem für ihre Zukunft zentralen Thema beraubt.
Für uns steht weiterhin außer Frage, dass eine Verkehrswende in Freiburg dringend notwendig ist! Wir haben in diesem Jahr im Dialog mit einigen Gemeinderatsfraktionen schon wichtige Impulse in der kommunalen Mobilitätspolitik geben können.
Wie ernst es die Verwaltung mit rechtlichen Vorgaben wirklich nimmt, wird die Verwaltungsvorlage zum Thema Gehwegparken zeigen, in der endlich rechtskonforme Verhältnisse hergestellt werden sollen. Auch beim Thema Verkehrssicherheit liegt es an der Stadtverwaltung ihren Willen zu manifestieren in dem sie, wie vom Gemeinderat mit großer Mehrheit angeregt – vorrangig an Kreuzungen in Wohngebieten oder an Kitas und Schulen – den am nächsten an der Kreuzung gelegene Kfz-Parkplatz je Richtung durch Fahrradabstellmöglichkeiten ersetzt um die Verkehrssicherheit für Fußgänger:innen und Fahrradfahrer:innen zu erhöhen. Schließlich wurde erst vergangene Woche wieder ein Fahrradfahrer von einem Auto an einer rechts vor links Kreuzung in der Wiehre übersehen, mit tödlichen Folgen für den Radfahrer.