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Mehr Platz für alle

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Teppichaktion für freie Geh- und Radwege am Sa. 29.01. von 12 bis 13:15 h

Haben wir uns tatsächlich daran gewöhnt?
Vollgestopfte Straßen, zugeparkte Gehwege, Radwege und Grünstreifen, alltägliche Gefährdungen durch immer mehr und größere Autos, dauerhafter Lärm und hohe Schadstoffbelastung für Mensch und Umwelt sind in Städten zur traurigen Normalität geworden. Kinder müssen zum Spielen auf den Spielplatz, behinderte und ältere MitbürgerInnen sehen Straßen zurecht als Barrieren und viele empfinden das Radfahren im Autoverkehr als gefährlich. Aufenthalt, Begegnung und Miteinander finden deswegen nicht mehr vor der Haustür statt, sondern in Enklaven, eigens vor Autos geschützt. Das Ergebnis jahrzehntelanger autogerechter Verkehrsplanung mit mittlerweile 94.000 Freiburger Autos!1

Dennoch erwarten manche Autofahrer noch immer freie Fahrt und kostenloses Parken vor der Haustüre. Leider häufig auch unerlaubt und gefährlich auf Geh- und Radwegen.

Unter dem Motto „Lebenswerte Städte mit Straßen für Menschen, nicht für Autos“ setzen wir unsere Aktionsreihe für konsequente Flächengerechtigkeit im öffentlichen Raum fort.

Am Samstag, 29. Januar überdecken wir auf dem Radweg der Günterstalstr zwischen Talstraße und B31 stadteinwärts ab 12 Uhr für ca. eine Stunde ein falsch parkendes Auto mit einem 50 m langen roten Radwege-Teppich.
Hier finden Sie ein kurzes Video zur Aktion: https://www.youtube.com/watch?v=S1ZMiSuASsU

Wir wollen nicht nur auf oft gedankenloses Falschparken auf Radwegen aufmerksam machen und zur Diskussion anregen, sondern genauso auch auf gefährliches und flächendeckendes Gehwegparken, das von der Freiburger Stadtverwaltung aus unserer Sicht noch immer in vielen Fällen rechtswidrig toleriert wird.2

Bei Regen wird die Aktion verschoben.

 

Links:
1 Siehe: https://fritz.freiburg.de/asw/asw.dll?aw=Verkehr/Kraftfahrzeuge/kfz_fahrzeugart_ges_tab 2 Siehe Dienstanweisungen der Bußgeldbehörde Freiburg vom Juli 2021 (nicht die vom Juni 2021) auf
https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisund-an-den-gvd-bzgl-parken-auf-gehwegen/ sowie im Vergleich den „Erlass
zur Ueberwachung und Sanktionierung von Ordnungsdwidrigkeiten im ruhenden Verkehr“, S.4, https://lnv-bw.de/wp-
content/uploads/2020/06/vm-falschparker-erlass-11-05-2020.pdf