Forderungen

Unsere Ziele

1. Sichere und barrierefreie Gehwege
Die Stadt Freiburg modernisiert bis 2025 jährlich mindestens 15 km Fußwege an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen auf folgenden Standard: Die Wege haben eine für den Fußverkehr nutzbare Mindestbreite von 2,5 m, wobei Baumscheiben angerechnet werden, wenn der Raum zwischen ihnen dem Fußverkehr zur Verfügung steht.

 

2. Verkehrsberuhigte Bereiche und Fußgängerzonen
Die Stadt Freiburg gestaltet bis 2025 jährlich mindestens eine Fläche von 3000 m² oder mehr in einem Orts- bzw. Stadtteilzentrum, die zuvor dem motorisierten Verkehr zur Verfügung stand, so um, dass

  • sie eine hohe Aufenthaltsqualität für Zufußgehende hat (z. B. durch Bäume und Sitzgelegenheiten) und
  • die Nutzung durch motorisierten Individualverkehr – soweit rechtlich zulässig – baulich verhindert wird.

 

3. Fußgängerfreundliche Kreuzungen
Die Stadt Freiburg baut bis 2025 jährlich mindestens 20 Kreuzungen auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen um. Ziel sind insbesondere gut überschaubare, sicher angelegte Querungsstellen ohne Umwege und mit ausreichendem für den Fußverkehr reservierten Raum. Vorrang und direkte Wegführung für den Fußverkehr werden baulich hervorgehoben, z. B. durch Aufpflasterung, Pflanzgefäße oder Markierungsfarbe.

 

4. Sichere Radwege
Die Stadt Freiburg baut bis 2025 jährlich mindestens 10 km bestehender Radwege (eigenständige Radwege oder Radwege an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen) auf eine nutzbare Mindestbreite von 2,5 m je Fahrtrichtung bzw. 4 m bei Zweirichtungsradwegen aus. Vorrang haben stark frequentierte Strecken sowie Strecken mit hohem Potential. Das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen auf diesen Radwegen ist baulich zu erschweren. An Kreuzungen und Einmündungen wird baulich sichergestellt, dass der Radverkehr mindestens die gleiche Priorität erhält wie parallel fließender Kfz-Verkehr. Die Einrichtung von Radwegen erhält eine höhere Priorität als der ruhende Verkehr.

 

5. Durchgängiges und leistungsfähiges Radvorrangnetz
Die Stadt Freiburg richtet bis 2025 ein Radvorrangnetz mit einer Gesamtlänge von mindestens 64 km ein. Das Netz hat eine Mindestbreite von 2,5 m je Fahrtrichtung bzw. 4 m bei Zweirichtungsradwegen und eine Auslegungsgeschwindigkeit von mindestens 25 km/h. Bauliche Maßnahmen gewährleisten den zügigen Verkehrsfluss auf diesem Radvorrangnetz und weitestgehenden Vorrang gegenüber dem Kfz-Verkehr, z. B. durch Aufpflasterung oder farbliche Kennzeichnung.

Bei den Forderungen 4 und 5 kann, wenn dies baulich erforderlich ist, auf 15 % der jeweiligen Gesamtlänge die Mindestbreite auf 1,85 m je Fahrtrichtung reduziert werden.

 

6. Sichere Radabstellplätze
Die Stadt Freiburg errichtet bis 2025 jährlich mindestens 1.000 neue Radabstellplätze auf Flächen, die bisher dem motorisierten Verkehr zur Verfügung standen. 50 % der neuen Stellplätze bieten Schutz vor Witterung, 20 % bieten ausreichend Raum für Fahrradanhänger oder Lastenräder, 10 % bieten erhöhten Schutz vor Diebstahl.

 

7. Fuß- und Radwegpflege
Die Stadt Freiburg stellt ein öffentliches Onlineregister für die Meldung von Mängeln am Fuß- und Radwegenetz zur Verfügung. Meldungen sind innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten und die Ergebnisse zu veröffentlichen.

 

8. Sichere Infrastruktur
Bei schweren Unfällen mit Beteiligung von Zufußgehenden oder Radfahrenden untersucht die Stadt, inwiefern die Infrastruktur den Unfall begünstigt hat. Ist das der Fall, leitet die Stadt innerhalb von drei Monaten Maßnahmen zur Verbesserung der betroffenen Infrastruktur ein. Die Maßnahmen sind zu veröffentlichen.

 

9. Jährlicher Bericht
Die Stadt Freiburg veröffentlicht jährlich einen Bericht über den Umsetzungsstand der Zielvorgaben des Bürgerentscheids.